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Abstimmungen vom 24. November 2024
Bundesebene
- Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen: Nein
- Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete): Nein
- Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs): Nein
- Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (EFAS: Einheitliche Finanzierung der Leistungen): Nein
Nein zu «Ausnützungs- statt Baumassenzifferr»
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- von Markus Pfanner
Am Montag, 2. Dezember 2024 steht eine äusserst wichtige Gemeindeversammlung an. Drei Geschäfte werden behandelt: der künftige Steuerfuss, Lifte am Bahnhof und drittens geht es um eine Initiative, die zwar technisch und langweilig klingt, aber grosse Auswirkungen auf die weitere Entwicklung Wallisellens haben kann.
In der Schweiz gibt es verschiedene Anforderungen, um Grundstücke zu bebauen. Unter anderem wird festgelegt, wie dicht gebaut werden darf. Für die Regelung der Baudichte werden vor allem zwei Kennziffern herangezogen: Ausnützungsziffer und Baumassenziffer. Die so genannte «Initiative Bruggmann» eines bürgerlichen Komitees fordert die Einführung der Ausnützungsziffer statt der Baumassenziffer, die seit rund 30 Jahren in Wallisellen mit Erfolg angewendet wird.
Der Stadtrat lehnt die Initiative ab.
Nein zur undurchsichtigen EFAS Vorlage
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- von Heine Dietiker
Abstimmungsempfehlung für den 24.11.24
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über Krankenversicherung
Wenn man den Begleittext zur Abstimmung über die Gesundheitskosten Finanzierung liest, denkt man zunächst, das klingt vernünftig. Sobald man aber nachrechnet, merkt man, dass da etwas nicht stimmen kann und zwar gewaltig.
Ambulant ist billiger als stationär. Das ist klar. Aber bei stationär und in Pflegeheimen zahlt der Kanton rund die Hälfte, bei ambulanten Leistungen jedoch zahlt nur der Prämienzahler. Das ergibt falsche Anreize. Also hat das Parlament einen Kostenschlüssel vorgelegt, wonach der Kanton überall 26.9 Prozent zuschiesst und die Krankenkassen 73.1. Und das soll angeblich die Prämienzahler entlasten.
Tut es aber nicht
Mietzinswucher weiter anheizen?
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- von Walter Keller
Eidgenössische Abstimmungen vom 24. November 24
Nein zu den Mietvorlagen!
Gleich über zwei Änderungen des Obligationenrechts stimmen wir am 24. November ab. Beide betreffen das Mietrecht und beide erscheinen als unbedeutende Detailänderungen – leider täuscht der Schein.
Beide Vorlagen erlauben den Vermieter:innen in zusätzlichen Fällen zu kündigen, d.h. die Mieter:innen aus ihren Wohnungen rauszuwerfen. Die Betroffenen verlieren also ihr Zuhause und bei den heutigen Mietpreisen und der aktuellen Wohnungsnot müssen sie in vielen Fällen aus der angestammten Nachbarschaft oder ihrer Gemeinde wegziehen.
NEIN zum ungebremsten Autobahnausbau
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- von Tobias Hofstetter
Abstimmungsempfehlung zum 5.3 Mia. Kredit
für den Ausbau der Nationalstrassen
Am 24. November stimmen wir über den grössten Autobahn-Ausbau seit Jahren ab. Die Hauptverkehrsachsen sollen zu gigantischen Autobahnen mit 6 bis 8 Spuren ausgebaut werden. Mehr Autos, mehr Lärm, mehr Luftschadstoffe und mehr Asphalt wären die Folgen – unsere Lebensqualität und die Natur werden darunter leiden.
Wussten Sie, dass für unsere Verkehrsinfrastruktur etwa gleichviel Boden versiegelt wird, wie für das Wohnen und Arbeiten? Durch die angedachten 6 Ausbauprojekte werden weitere 400'000 m2 wertvolles Kulturland, Fruchfolgeflächen und Wald zerstört. Und das ist erst der Anfang. Im bürgerlichen National- und Ständerat wird bereits das nächste Monsterprojekt, eine durchgehende 6-spurige A1 quer durch die Schweiz diskutiert.
Der Ausbau von Autobahnen führt selbstverständlich zu Mehrverkehr auch neben den Nationalstrassen, ...
Verdichten ja, aber nicht um jeden Preis.
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- von Tobias Hofstetter
Nachhaltige Siedlungsentwickung Wallisellen
Wallisellen hat seit Jahrzehnten kaum noch freies Bauland. Die bauliche Entwicklung muss also zwangsweise durch Verdichtung im Bestand erfolgen. Dies ist keine leichte Aufgabe, da verschiedenste Aspekte zu beachten sind. Nebst der Schaffung von zusätzlicher Wohnfläche, geht es auch um die Eindämmung von sommerlicher Überhitzung, den Erhalt oder die Förderung von Biodiversität und um den Erhalt oder Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Den Zwischenräumen (öffentliche und private) kommt beim Verdichten hohe Bedeutung zu. Dies ist eine komplexe Aufgabenstellung, die wie man an vielen aktuellen Bauprojekten in Wallisellen erkennt, von den wenigsten Projektenwicklern und Immobilien-Bossen beherrscht wird. Die einzige Maxime, die zählt ist: ‚So viel Wohnfläche wie möglich‘ und damit auch `So viel Gewinn wie möglich, auch dank den horrenden Boden- und Mietpreisen in Wallisellen. Diese allein haben viele Immobilienbesitzer bereits sehr reich gemacht in den letzten Jahren.
Klar, dass da der Nachbar, die Natur und das Klima zu kurz kommen.
Ja zum Mehrwertausgleich
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- von Tobias Hofstetter
Gemeindeversammlung von Dienstag, 17. September 24
19:30 im Saal zum Doktorhaus
Aktuell werden in Wallisellen Weichen für die bauliche Entwicklung gestellt (Revision Bau- und Zonenordnung, BZO). Die nachhaltige Siedlungsentwicklung ist ein wichtiges Thema, wenn es darum geht, die negativen Auswirkungen der Klimaerwärmung zu mildern und gleichzeitig die Standortattraktivität Wallisellens beizubehalten. Zudem ist für uns in der SP auch wichtig, dass der soziale Aspekt der Nachhaltigkeit nicht zu kurz kommt (Bezahlbare Wohnungen, gesunder Bevölkerungsmix etc.).
Dafür ist der Mehrwertausgleich wichtig, über den wir an der kommenden Gemeindeversammlung entscheiden.
JA zu mehr Fachkräften und zum Bildungsgesetz
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- von René Nussbaumer
Kantonale Abstimmung vom 22.9.24: Ja zum Bildungsgesetz
Heute können bereits Personen mit Niederlassungsbewilligung (auch anerkannte Flüchtlinge) zu denselben Bedingungen wie Schweizerinnen und Schweizer Stipendien beantragen. Neu soll dies auch für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer gelten, wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium antreten.
Bund, Kantone und Gemeinden geben vor, dass sich vorläufig Aufgenommene rasch integrieren. Die bisher geltende Wartefrist von 5 Jahren ist kontraproduktiv. 90 % der vorläufig Aufgenommenen bleiben in der Schweiz, weil der Bund oft zum Schluss kommt, dass eine Rückführung unzumutbar ist (z.B. Afghanistan). Sie stehen permanent unter Druck ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen.