Gemeindeversammlung vom 2./3. April
Der gemeinnützige Wohnungsbau ist wichtig für die Wohnungsversorgung der Bevölkerungsgruppen, die auf dem Markt aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen benachteiligt sind. Er sorgt für eine Durchmischung der Gesellschaft, die unter anderem essentiell ist für ein aktives Vereinsleben. Die gemeinnützigen Bauträger – Wohnbaugenossenschaften, Stiftungen, Vereine, etc. – orientieren sich an der Kostenmiete und wirtschaften ohne Gewinnabsichten. Ihre Wohnungen sind langfristig preisgünstig. Viele gemeinnützige Bauträger bieten ihrer Mieterschaft neben Wohnraum verschiedene Betreuungsdienste an und entlasten dadurch die öffentliche Hand.
Während viele Städte aufgrund der dort vorherrschenden akuten Situation auf dem Wohnungsmarkt, das Problem erkannt haben, brauchte es in Wallisellen eine Einzelinitiative, die der Stadt vorschreibt, sich für mehr bezahlbaren Wohnraum aktiv einzusetzen.
Seit dem 1. Juli 24 steht in der Gemeindeordnung in Artikel 2a, dass sich die Stadt aktiv für den Schutz und die Schaffung von preisgünstigen Wohnungen und damit für eine soziale Durchmischung der Quartiere einsetzt. Nur, zu schützen gibt es in Wallisellen leider nicht viel.
Seit Jahren liegt der Anteil von gemeinnützigem Wohnraum in Wallisellen bei ca. 3.4%. Nachbargemeinden wie Kloten Bassersdorf oder Dietlikon liegen zwischen 7 und 8%, die Stadt Zürich bei 20%. Der Kantonale Durchschnitt liegt bei knapp über 10%, Tendenz steigend.
Da fragt man sich, warum der Stadtrat in der nun anstehenden Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) den Anteil an preisgünstigen Wohnraum in einigen Neubaugebieten von Wallisellen süd-ost von den ursprünglich vorgesehenen und von den Investoren akzeptierten 40% auf 30% reduziert hat und dazu noch den Anteil Wohnen in einigen betroffenen Flächen auf 0% reduziert hat. Bleibt es dabei, wird es auch in Wallisellen Süd-Ost kaum zu einer sozialen Durchmischung kommen, so wie es unsere Gemeindeordnung eigentlich vorgibt.
Ich bitte deshalb alle Einwohnerinnen und Einwohner von Wallisellen, die es für sinnvoll erachten, dass auch Familien mit tieferen Einkommen in Wallisellen ihr Zuhause finden, am 2. und 3. April an die Gemeindeversammlung zu kommen, damit dieser Schwachpunkt in der BZO korrigiert werden kann.
Anzeiger von Wallisellen↗ vom 13.3.2025