JA zur Personenfreizügigkeit
Bereits am 21. Mai 2000 hat die Schweizer Stimmbevölkerung an der Urne die Bilateralen Verträge Schweiz-EU (Bilaterale I) angenommen. Dieses Abkommen enthält sieben Verträge, einer davon betrifft die Personenfreizügigkeit. Die EU-Erweiterung am 1.5.2004 brachte allerdings auch Auswirkungen auf unsere Verträge mit sich: Sechs Verträge der Bilateralen I wurden automatisch angepasst. Beim Abkommen über die Personenfreizügigkeit waren Vertragsanpassungen nötig, die einer Volksabstimmung unterliegen. Darüber stimmen wir am 25. September 2005 ab.
In der globalisierten Wirtschaft wird vom arbeitenden Menschen viel Flexibilität abverlangt, auch was den Arbeitsort betrifft. In der Schweiz nennen wir das Personenfreizügigkeit. Wir haben bereits die Auswirkungen der Verträge zur Personenfreizügigkeit kennen gelernt: Die vorhergesagte Einwanderungswelle blieb aus, die Einwanderungen gingen sogar zurück. Es ist somit auch bei der Aufnahme der neuen EU-Mitgliedstaaten nicht damit zu rechnen, dass wir von billigen Arbeitskräften überrollt werden. Zusätzlich sind wir von Übergangsfristen und flankierenden Massnah-men geschützt. Auf der anderen Seite bieten sich mit der Personenfreizügigkeit zusätzliche Chancen für initiative Schweizerinnen und Schweizer, welche in den neuen EU-Mitgliedstaaten arbeiten oder Unternehmen gründen möchten.
Mit der Annahme der Bilateralen I wurde eine solide Grundlage zur Zusammenarbeit geschaffen. Es ist ganz erstaunlich, wie gut die Schweizer Delegation jeweils verhandelt und wie viel Vorteilhaftes sie für uns herausgeholt hat. Mit dem JA zu Schengen haben wir ein weiteres Zeichen zur engen Zusammenarbeit mit der EU gesetzt. Es ist nun nur konsequent, die guten und für uns unverzichtbaren Beziehungen zur EU mit einem JA zur Personenfreizügigkeit weiterzuführen.
Myriam Weber