2005
Gemeindeversammlung
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- von Heine Dietiker
Gemeindeversammlung oder Parlament
Bericht von der Mitgliederversammlung
Demokratie ist auch eine Qualitätsfrage. Pierrette Chollet fand Sympathie für ihr Plädoyer zugunsten der Einführung eines Gemeindeparlamentes in Wallisellen.
Noch frisch sind die Eindrücke von der vergangenen Gemeindeversammlung. Grosse Teile der Anwesenden verstanden entweder akustisch nicht, was vor sich ging, oder sie blickten sonst nicht durch: Wenn man dafür ist, muss man dann zum Rückweisungsantrag Nein stimmen ? Gerade jene, welche noch nie an einer Versammlung gesehen wurden, haben sich teilweise störend verhalten. Mehrfach wurde der Mut spürbar, welchen man/frau braucht um sich ans Mikrofon zu wagen. Wer kann effektiv kontrollieren, ob alle stimmberechtigt waren? Wenn man sich dann noch vorstellt, dass weniger als 10% der Stimmberechtigten anwesend waren und dennoch bereits dieses Chaos. Dabei hat der Gemeinderat im Rahmen seiner Möglichkeiten durchaus korrekt gehandelt. Manche der von beiden Seiten zusätzlich Mobilisierten empfanden es als Zumutung für ihre Überzeugung (oder aus Gefälligkeit für Nachbarn und Freunde) diese stundenlange „Folter“ durchhalten zu müssen. Das Fazit von Pierrette Chollet: Die Gemeindeversammlung stösst rasch an natürliche Grenzen.
Wallisellen wächst weiter
Mit über 11'000 Einwohnern wäre ein Parlament schon lange angebracht. Dank weiterer Wohnbautätigkeit muss noch mit einer Zunahme der Bevölkerung gerechnet werden. Ein immer grösserer Teil der Bevölkerung geht grundsätzlich nicht an Gemeindeversammlungen. An Wahlen und Urnenabstimmungen nehmen hingegen rund 50% teil, die Legitimation dieser Resultate steht ausser Zweifel. In den letzten Jahren wurden die Kompetenzen der Exekutive dauernd vergrössert, Behörden abgeschafft, wichtige Teile desVermögens und der wirtschaftlichen Tätigkeiten der Gemeinde ausgegliedert, so dass nicht einmal mehr die RPK eine Kontrolltätigkeit ausüben kann. Dem sozusagen allmächtigen und einseitig zusammengesetzten Gemeinderat steht nur die Gemeindeversammlung gegenüber, ein schwaches und wankelmütiges Gremium. Unter diesen mangelhaften und bereits ungleichgewichtigen Bedingungen wäre jede weitere Verschiebung von Macht, z.B. durch die Übernahme der Kompetenzen der Schule in denGemeinderat, nicht zu verantworten. Eine Angelegenheit wie die Zusammenlegung der Ortsgemeinden darf nicht isoliert betrachtet und gelöst werden. Man muss sie im Gesamtzusammenhang von Kompetenzaufteilung und Kontrolle, Grösse der Gemeinde, Trennung öffentlicher und privater Interessen, Gleichgewicht oder Schieflage und Qualität der Demokratie beurteilen.
Glow
Ähnliche Fragen stellten sich beim nächsten Thema: Glow, die Glatttalstadt. Ruedi Lais demonstrierte anhand einer Skizze das Durcheinander an Zweckverbänden, bei welchen unsere Gemeinde mitmache. Immer wieder mit einer anderen Gruppe von Gemeinden. Demokratische Kontrolle oder auch nur ein gewisser Überblick ist kaum mehr möglich. Für die eigentlich längst zu einer einzigen Siedlung zusammengewachsenen Städte des mittleren Glatttals sei inPlanungs- und Verkehrsfragen eine schleichende Unregierbarkeit
entstanden. So leide Wallisellen unter der Bautätigkeit von Dietlikon, zwischen den verschiedenen Gemeinden entstünden oft an bester Lage Niemandslandschaften. Nur durch die Bündelung von Kompetenzen in einer regionalen überkommunalen Organisation mit demokratischen Strukturen liessen sich Gestaltungs- und Ordnungskräfte zurückgewinnen.
Heine J. Dietiker
Personenfreizügigkeit
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- von Myriam Weber
JA zur Personenfreizügigkeit
Bereits am 21. Mai 2000 hat die Schweizer Stimmbevölkerung an der Urne die Bilateralen Verträge Schweiz-EU (Bilaterale I) angenommen. Dieses Abkommen enthält sieben Verträge, einer davon betrifft die Personenfreizügigkeit. Die EU-Erweiterung am 1.5.2004 brachte allerdings auch Auswirkungen auf unsere Verträge mit sich: Sechs Verträge der Bilateralen I wurden automatisch angepasst. Beim Abkommen über die Personenfreizügigkeit waren Vertragsanpassungen nötig, die einer Volksabstimmung unterliegen. Darüber stimmen wir am 25. September 2005 ab.
In der globalisierten Wirtschaft wird vom arbeitenden Menschen viel Flexibilität abverlangt, auch was den Arbeitsort betrifft. In der Schweiz nennen wir das Personenfreizügigkeit. Wir haben bereits die Auswirkungen der Verträge zur Personenfreizügigkeit kennen gelernt: Die vorhergesagte Einwanderungswelle blieb aus, die Einwanderungen gingen sogar zurück. Es ist somit auch bei der Aufnahme der neuen EU-Mitgliedstaaten nicht damit zu rechnen, dass wir von billigen Arbeitskräften überrollt werden. Zusätzlich sind wir von Übergangsfristen und flankierenden Massnah-men geschützt. Auf der anderen Seite bieten sich mit der Personenfreizügigkeit zusätzliche Chancen für initiative Schweizerinnen und Schweizer, welche in den neuen EU-Mitgliedstaaten arbeiten oder Unternehmen gründen möchten.
Mit der Annahme der Bilateralen I wurde eine solide Grundlage zur Zusammenarbeit geschaffen. Es ist ganz erstaunlich, wie gut die Schweizer Delegation jeweils verhandelt und wie viel Vorteilhaftes sie für uns herausgeholt hat. Mit dem JA zu Schengen haben wir ein weiteres Zeichen zur engen Zusammenarbeit mit der EU gesetzt. Es ist nun nur konsequent, die guten und für uns unverzichtbaren Beziehungen zur EU mit einem JA zur Personenfreizügigkeit weiterzuführen.
Myriam Weber
Richtplan
- Details
- von Myriam Weber
Sozialdemokratische Partei Wallisellen
Postfach 103
8304 Wallisellen
Parlamentsdienste des Kantonsrates Zürich
Büro 417
KEH
8090 Zürich
Wallisellen, den 20.6.2005
Einwendungen zur Teilrevision des kantonalen Richtplans (Verkehrsplan, Vorlage 4222)
Sehr geehrte Damen und Herren
Die SP Wallisellen freut sich, Ihnen ihren Beitrag zum vorgeschlagenen Verkehrsrichtplan zu schicken. Wir haben die folgenden 11 Einwendungen formuliert:
Einwendung zu Kapitel 4.1.1 Absatz 3 2
Einwendung zur Struktur: Neues Kapitel 4.? zu nichtmotorisiertem Verkehr 3
Einwendung zu Kapitel 4.2.1 4
Einwendung zu Kapitel 4.2.2 5
Einwendung zu Kapitel 4.2.2, Projekt 2: Stadttunnel 6
Einwendung zu Kapitel 4.2.2, Projekt 30: A53 Oberlandautobahn 7
Einwendung zu Kapitel 4.2.2, Projekt 36a und 36b: Umfahrung Winterthur 8
Einwendung zu Kapitel 4.2.2: Neues Projekt Überdeckung A1 Föhrlibuck 9
Einwendung zu Kapitel 4.3.2, Projekt 8 Ringbahn Hardwald 10
Einwendung zu Kapitel 4.4.1 a) 11
Einwendung zu Kapitel 4.4.3 a) 12
Wir legen unseren Schwerpunkt auf umwelt-, sozial- und wirtschaftsverträgliche Mobilität und hoffen dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen können.
Mit freundlichen Grüssen
Sozialdemokratische Partei Wallisellen
Barbara Neff Heine Dietiker Walter Keller
Vizepräsidentin Präsident Arbeitsgruppe Verkehrsrichtplan
Einwendung zu Kapitel 4.1.1 Absatz 3
Antrag: Satz 2 aus Absatz 3 von Kapitel 4.1.1 ist durch folgenden Satz zu ersetzen:
Die Entwicklung von Siedlungsstruktur, privater und öffentlicher Infrastruktur ist in erster Linie auf den Velo- und Fussverkehr und erst in zweiter Linie auf den öffentlichen Verkehr (ÖV) auszurichten; damit haben der nichtmotorisierte Verkehr und der ÖV mindestens je ein Drittel des Verkehrszuwachses zu übernehmen.
Begründung
der nichtmotorisierte Verkehr darf nicht nur in Nebensätzen erwähnt werden, sondern muss mit verbindlichen Wachstumsanteilen in den Verkehrsrichtplan aufgenommen werden. Um eine wesentliche Verkehrsverlagerung auf den nichtmotorisierten Verkehr zu erreichen, sind in erster Linie sämtliche Neu- und Ausbauten der Infrastruktur auf dieses Ziel auszurichten. Gerade im Glattal mit seinen chronischen Verkehrsverstopfungen ist nur unter dieser Prämisse eine Aufrechterhaltung einer gewissen Mobilität auf dem Strassennetz denkbar. Unter Berücksichtigung aller aufgewendeten Arbeitsstunden bleibt das Velo das schnellste Verkehrsmittel - Umlagerung auf Veloverkehr ist also Wirtschaftsförderung.
Einwendung zur Struktur: Neues Kapitel 4.? zu nichtmotorisiertem Verkehr
Antrag: Es ist ein neues Kapitel 4.? zum Thema Velo- und Fussgängerverkehr einzufügen.
Unter anderem sollten folgende Punkte aufgeführt werden: Es sind verbindliche Umlagerungsziele für den nichtmotorisierten Verkehr zu definieren. In der inneren Agglomeration Zürich sind dafür höhere Wachstumsziele als bei der Gesamtmobilität zu formulieren. Velo- und Fussgängerverkehr haben die besten Chancen, wenn sie von Anfang an in die Planung von Siedlungen, Infrastrukturen und Verkehrswegen eingeplant werden. Für den Velo-Berufsverkehr ist ein Velonetz von kantonaler Bedeutung in den Richtplan aufzunehmen. Kombination von Velo und ÖV soll gefördert werden. Z.B. braucht es am Zielbahnhof abschliessbare Veloparkplätze, damit die Velos über Nacht und übers Wochenende sicher verwahrt werden können.
Begründung
Nichmotorisierter Verkehr wird im Verkehrsrichtplan zwar mehrfach als die ökologischste Form der Mobilität gelobt. Konkrete Massnahmen fehlen aber weitgehend. Ohne solche verliert der nichtmotorisierte Verkehr aber weitere Anteile. Verschiedene Studien beweisen aber, dass die Mobilität, gemessen in Nutzwegen, nur mit diesen Formen der Mobilität gesteigert werden kann, v.a. der Autoverkehr erhöht meist die Weglänge mehr als die Geschwindigkeit und führt so per Saldo zu einer Mobilitätseinbusse. Gerade aus der Perspektive des stark vom Strassenverkehr belasteten Glattals führen einseitige Ausbauten des motorisierten Verkehrs zu mehr Verstopfung und reduzierter Lebensqualität.
Einwendung zu Kapitel 4.2.1
Antrag: der zweite Satz in Absatz 3 von 4.2.1 ist durch folgendes zu ersetzen:
Um übergeordnete Ziele zu erreichen (Reduktion von Emissionen, Landschaftszerschneidungen, Mobilitätseinschränkungen für Kinder etc) braucht es auch Abklassierungen, Rückbau und Verkehrsberuhigungsmassnahmen. Erweiterungen sind nur in Einzelfällen möglich, wenn dadurch die Erreichung übergeordneter Ziele langfristig und messbar verbessert wird.
Begründung
Bekanntlich führen Strassenausbauten häufig zu Mehrverkehr und innert weniger Jahren noch grösseren Staus als vor dem Ausbau. Deshalb sollte die gegenteilige Strategie, nämlich Strassenkapazitäts-Reduktion, ebenso ernsthaft evaluiert werden wie Strassenausbau. Der Verkehrsrichtplan soll Strassenreduktionen ebenso planen wie Ausbauten.
Einwendung zu Kapitel 4.2.2
Antrag: der letzte Textabschnitt von 4.2.2 soll folgendermassen ergänzt werden:
Mindestens all jene Hauptverkehrsstrassen sind abzuklassieren, die parallel zu Hochleistungsstrassen, bzw. Autobahnen führen. Ebenso Schleichverbindungen wie die Alte Winterthurerstrasse in Wallisellen.
Begründung
Routen parallel zum Hochleistungsstrassennetz, Durchfahrten durch Siedlungsgebiete müssen zwingend abklassiert und verkehrsberuhigt werden. Das ist eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende, Bedingung, damit Hochleistungsstrassen den Verkehr kanalisieren statt flächendeckend anschwellen lassen.
Einwendung zu Kapitel 4.2.2, Projekt 2: Stadttunnel
Antrag: der Stadttunnel und die Ersatzvariante Seetunnel sind zu streichen.
Begründung
diese Tunnels würde ein grosses Verkehrsaufkommen zwischen Dübendorf und Wallisellen an die Oberfläche spülen. Das in einem Gebiet, das Wallisellen und Dübendorf durch einen gemeinsamen Gestaltungsplan (Zwicky-Fabrik) aufwerten wollen. Die Planungsgruppe Glattal verfolgt ein Projekt „Aufwertung Glattraum“, um aus dem Flussraum der Glatt ein zentral gelegenes Naherholungsgebiet zu machen. All diese Bemühungen würden durch die neuen Strassenbauten und Verkehrsemissionen zunichte gemacht. Das Ziel der Stadt Zürich, den Sihlraum aufzuwerten, unterstützen wir voll und ganz. Das soll aber nicht auf Kosten des dicht besiedelten Wachstumsgebietes Glattal geschehen. Zwischen Zürich und dem Glattal funktioniert der ÖV sehr gut und wird durch die Glattalbahn noch weiter verstärkt. Hier den ÖV durch neue Autobahnen zu konkurrenzieren widerspricht allen ökologischen Prinzipien und den Grundsätzen des Richtplanes selbst. Der Stadttunnel würde zu grossem Verkehrswachstum aus der Innerschweiz und dem Aargau führen.
Einwendung zu Kapitel 4.2.2, Projekt 30: A53 Oberlandautobahn
Antrag: die Oberlandautobahn ist zu streichen
Begründung
Diese Autobahn würde zu massivem Mehrverkehr aus dem Zürcheroberland und den Kantonen St. Gallen, Schwyz und Glarus führen. Sie wäre eine Einladung für weitere Abwanderungen von guten Steuerzahlern in die dort liegenden Offshore-Steuer-Paradiese und würde somit das Steueraufkommen des Kantons weiter schwächen. Sie würde die Strassenverkehrsemissionen im Glattal massiv steigern
Einwendung zu Kapitel 4.2.2, Projekt 36a und 36b: Umfahrung Winterthur
Antrag: Südostumfahrung Winterthur und Ausbau der bestehenden Umfahrung sind zu streichen
Begründung
Diese Autobahn würde zu massivem Mehrverkehr aus der Ostschweiz und dem süddeutschen Raum führen. Sie würde die Strassenverkehrsemissionen im Glattal massiv steigern
Einwendung zu Kapitel 4.2.2: Neues Projekt Überdeckung A1 Föhrlibuck
Antrag: die A1 soll im Raume Wallisellen/Dübendorf, Quartiere Föhrlibuck und Langacker, überdeckt werden.
Begründung
Dieses Gebiet wird einerseits von vielen Verkehrsemissionen belastet, andererseits umfasst es ein Wohngebiet, Naherholungsgebiet und das unter eidg. und kantonalem Schutz stehende Naturschutzgebiet Schönenhof. Eine Autobahn Überdeckung würde den Wohn- Erholungs- und Naturwert stark erhöhen, als teilweise Kompensation für die verbleibenden Emissionen.
Einwendung zu Kapitel 4.3.2, Projekt 8 Ringbahn Hardwald
Antrag: die Ringbahn ist teilweise vorzuziehen und mit dem Bahnhof Oerlikon zu verbinden.
Begründung
Die Strassen zwischen Wallisellen und den Fachmärkten in Dietlikon sind chronisch verstopft. Eine Entlastung kann nur mit einem Ausbau des öffentlichen Verkehrs erreicht werden. Als Sofortmassnahme bis zur Inbetriebnahme der Glattalbahn sind die Buslinien 94 und 787 zu einer leistungsfähigen Verbindung zusammenzuschliessen. Sie soll mit grossen Gelenkbussen in hoher Frequenz auf einem eigenen Trassee einen attraktiven Zubringer realisieren, der i.S. eines Vorläuferbetriebes zu einer neuen Tram/Stadtbahnlinie Oerlikon-Glattzentrum-Industrie Dietlikon betrieben wird
Einwendung zu Kapitel 4.4.1 a)
Antrag: der letzte Satz von 4.4.1 a) ist durch folgende zu ersetzen
Der Zugang zu wichtigen Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und den entsprechenden Veloabstellplätzen ist besser auszugestalten als jener zu Abstellplätzen für Personenwagen. Bestehende Anlagen die diese Vorschrift noch nicht erfüllen, müssen in angemessener Frist saniert werden.
Begründung
Die Zugänglichkeit einer publikumsintensiven Einrichtung beeinflusst die Verkehrsmittelwahl. Die im Richtplan vorgeschlagene Formel “möglichst gleichwertig” ist zu unverbindlich und widerspricht verschiedenen Zielen dieses Richtplans, z.B. der Umlenkung der Hälfte des Verkehrswachstums auf ÖV. Eine Nachbesserung von bestehenden Anlagen ist aus Gründen der Effizienz und Wettbewerbsgerechtigkeit unentbehrlich.
Einwendung zu Kapitel 4.4.3 a)
Antrag: der erste Absatz von 4.4.3 ist durch folgenden Text zu ersetzen
Der Kanton erlässt eine verbindliche Verordnung über die Beurteilung und Bewirtschaftung von Parkplätzen. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Anlagen. Die Auflagen an die Betreiber von publikumsintensiven Einrichtungen (PE) müssen zwingend verschärft werden, wenn die vereinbarten Fahrten überschritten werden, oder übergeordneten Ziele (Emissionen, Verkehrsumlagerung usw.) nicht erreicht werden. Den Interessen der Wirtschaft wird z.B. durch die Verwendung von marktverträglichen Instrumenten angemessen Rechnung getragen.
PE aus der Zeit vor der Einführung von Parkplatzverordnungen und –Richtlinien müssen auf der Basis der Sanierungspflicht (§226 PBG) oder einer neu zuschaffenden Rechtsgrundlage verpflichtet werden, sich an die neue Verordnung anzupassen.
Begründung
Wegen juristischen Unsicherheiten hat der Kanton Zürich bis jetzt nur eine unverbindliche Richtlinie statt einer verbindlichen Verordnung erlassen. Diese juristischen Bedenken sind allerdings in Fachkreisen (zumindest) umstritten, und andere Kantone kennen verbindliche Verordnungen.
Mindestens die Kapazitätslimiten für Parkierungsanlagen von PE müssen kantonal geregelt werden, sonst sind die Gemeinden versucht, ihre Standorte durch Parkplatzangebot aufzuwerten. Das führt nur zu kleinen, lokalen wirtschaftlichen Vorteilen, aber zu einem kantonalen, starken Wachstum der Verkehrsemissionen und Kosten für die Allgemeinheit.
Wallisellen ist Standort der grössten altrechtlichen Parkhäuser im Kanton (4600 PP) im Glattzentrum. Ihre Zahl und ihr völlig regelloser Betrieb stehen in krassem Gegensatz zu den seit über 20 Jahren geltenden Vorschriften der Gemeinde und der kantonalen Wegleitung. Diese PE verletzt damit Sinn und Geist des kantonalen Massnahmenplans Luft und die Grundsätze der vorliegenden Richtplanung.
Wahlverfahren
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- von Heine Dietiker
Dem Wirrwarr ein Ende setzen
Bericht von der Mitgliederversammlung: Die SP-Wallisellen befasste sich unter anderem mit den Geschäften der Gemeindeversammlung vom 20. September
Am meisten zu Reden gab das komplizierte Dossier des Verfahrens, nach welchem künftige Gemeindewahlen durchzuführen sind. Nach dem knappen Variantenentscheid an der letzten Gemeindeversammlung erhob Ruedi Lais namens der SP Rekurs mit dem Ziel, diesen Entscheid mit besseren Informationen der Bevölkerung wiederholen zu können. Als der Gemeinderat genau das anbot, konnte der Rekurs zurückgezogen werden.
Leerer Wahlzettel: die fairste Lösung
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass das vom Gemeinderat vorgeschlagene Blockwahlverfahren mit vorgedruckten Wahlzetteln bei umstrittenen und unumstrittenen Wahlen im gesamten Kanton sehr kontrovers beurteilt wird. Viele Gemeinden haben sich inzwischen gegen diesen Modus entschieden, der Gemeinderat von Meilen spricht gar von einem verwirrenden Verfahren, das Irrtümer und Verwechslungen geradezu provoziere. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat die automatische Einführung dieses Verfahrens inzwischen gestoppt. Alle Gemeinden warten nun auf eine Klärung der unsicheren Rechtslage. Es ist offensichtlich, dass das neue kantonale Gesetz über die politischen Rechte mangelhaft und wenig durchdacht ist.
In dieser Lage scheint es uns das einzig Sinnvolle, für umstrittene Wahlen weiterhin leere Wahlzettel vorzusehen. Möglicherweise kann nun das eingeführt werden, was der Gemeinderat ursprünglich favorisierte, die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens mit leeren Wahlzetteln unter zusätzlicher Einführung eines Beiblattes, auf welchem zur Information der Stimmbürger sämtliche Kandidierenden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Falls der Kanton zu dieser praktischen Lösung nicht Hand bietet, müssten unumstrittene Wahlen künftig still durchgeführt werden. So oder so kann man gespannt sein, ob es gelingen wird, an der Gemeindeversammlung die Anwesenden in dem Masse zu orientieren, dass sie den Durchblick gewinnen.
Ja zu guter Luft im Bürgli-West
Nachdem das Schulhausbauprojekt nun kräftig abgespeckt vorliegt, steht einer Genehmigung mitsamt Lüftung nichts mehr entgegen. Ebenfalls Zustimmung beschloss die SP zur Bauabrechung der WC-Anlage und zum Reglement der Planungsgruppe mittleres Glatttal. Stimmfreigabe wurde zur Verordnung über das kommunale Personalrecht beschlossen. Die SP sieht keinen Sinn darin, vom Kanton und der Schule abweichende Regelungen vorzunehmen und das Personalrecht den Zufälligkeiten eines separaten Verfahrens anzuvertrauen. Völlig unklar ist, ob nun die Absicht besteht, das Gemeindepersonal von den Auswirkungen der kantonalen Sparbeschlüsse zu schützen, oder ob man ganz im Gegenteil noch zu härteren Sparanstrengungen schreiten und dafür als Gemeinderäte den politischen Kopf hinhalten will. Eigentlich kann man eine solche Vorlage erst beurteilen, wenn die damit verknüpften Absichten bekannt sind.
Nein zum Austritt aus dem Schutzverband
Die SP würde einen Austritt aus dem Schutzverband der Bevölkerung rund um den Flughafen sehr bedauern. Ein solcher Austritt kann nur die Rückkehr zu egoistischen Positionen bedeuten. Und was das bewirkt, das wissen wir. Diejenigen, welche sich ausschliesslich für die Anliegen ihrer Region einsetzen, denen egal ist, wo geflogen wird, Hauptsache nicht bei ihnen, diese St. Florian Politiker (St. Florian, verschon mein Haus, zünd andre an!) bewirken letztlich nichts. Denn die Anliegen von Nord, West, Ost und Süd neutralisieren sich gegenseitig, so dass der Flughafen und die Swiss am Ende machen können, was sie wollen, ohne Rücksicht auf Mensch und Natur. Im Schutzverband können hingegen immer wieder gemeinsame Positionen gefunden werden, die dem Flughafen absolute Grenzen setzen, das Nachtflugverbot und eine Beschränkung der Anzahl der Flugbewegungen sind Beispiele dafür. Die Rückkehr zur Politik der lauten und die Realität negierenden Forderungen wird nichts bewirken, niemandem helfen und das Vertrauen der Menschen noch mehr enttäuschen.
Heine J. Dietiker
Jahresbericht 2004
- Details
- von Myriam Weber
Jahresbericht des Präsidenten 2004
2004 war für die SP-Wallisellen ein Jahr der Konsolidierung. Eine Arbeitsgruppe war mit dem Jahresschwerpunktthema Mitglieder befasst, und siehe da: 2004 gab es ein Duzend Ein-tritte, so viele Beitritte, wie schon lange nicht mehr. Die SP wird sich nun der Aufgabe stel-len, diesen zahlreichen Neuen mit Offenheit und Aufmerksamkeit zu begegnen, sie zu inspi-rieren und integrieren, ihre Fähigkeiten, Ideen und Kenntnisse nutzbar zu machen, ihren Schwung aufzunehmen und ihnen dabei zu helfen, ein zu ihnen passendes Engagement zu finden.
2004 ist aber auch unübersehbar geworden, dass es eine Reihe von Personen gibt, welche ge-lernt haben und gewachsen sind. Diese sind nun mehr und mehr dabei, tragende Aufgaben zu übernehmen, oder sie stehen für solche bereit. Die SP-Wallisellen ist nun immer weniger eine Gruppierung, in welcher es nur auf eine Hand voll Personen ankommt. Die Personaldecke ist, was die Kompetenz, Erfahrung und das Selbstvertrauen betrifft, beträchtlich im Wachstum. So zeichnet sich auch jetzt bereits ab, dass die SP-Wallisellen nach einer personellen Durst-strecke 2010 in der Lage sein wird, in sämtlichen Behörden die ihrer Stärke entsprechenden Sitzzahlen anzustreben.
Konsolidierung und Orientierung prägten im Berichtsjahr auch die Versammlungsthemen. Eine Grundlagendiskussion zur Kapitalismusfrage sowie eine Debatte zur Stammzellenfor-schung waren nicht nur interessant und hochstehende Veranstaltungen, sie halfen auch jedem der Teilnehmer bei der Orientierung, wo wir stehen und wohin wir wollen. Ebenso spannend war die kontroverse Veranstaltung zum Bürgli-West Schulhaus. Zumindest wurde deutlich, dass es sowohl an der Mitgliederversammlung wie an der Urne auf jede Stimme ankommt.
Daneben gab es noch die Anfragen der SP zur Familienpolitik, Vernehmlassungen zu den Verordnungen über die Siedlungsentwässerung und zur Gemeindeordnung, die Gründung eines Frauennetzwerkes in Wallisellen unter der massgeblichen Mitwirkung von Barbara Neff, die Wahl von Ruedi Lais zum Präsidenten der SP-Fraktion im Zürcher Kantonsrat und den Übergang meiner Bezirksämter an Yvonne Scherrer. Man sieht also, 2004 war nicht nur von Konsolidierung geprägt, sondern auch von Landgewinn.
Gross waren in diesem Jahr die Veränderungen in der politischen Atmosphäre. Die permanen-ten Verhöhnungen der bürgerlichen Mitte durch die massgeblichen Kräfte innerhalb der SVP haben die klassischen Allianzen zerrüttet. Ein Teil der durch die SVP lange Zeit getäuschten Wählerschaft wendet sich nunmehr enttäuscht ab. Die Sehnsucht der Menschen nach lösungs- und zusammenarbeitsorientierter Politik ist beträchtlich angewachsen. Mit einem diesen Er-wartungen entsprechenden kompetenten inhaltlichen und personellen Angebot wird die SP Erfolge feiern können.
Heine J. Dietiker