Abstimmungsempfehlung für den 24.11.24
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über Krankenversicherung

Wenn man den Begleittext zur Abstimmung über die Gesundheitskosten Finanzierung liest, denkt man zunächst, das klingt vernünftig. Sobald man aber nachrechnet, merkt man, dass da etwas nicht stimmen kann und zwar gewaltig. 

Ambulant ist billiger als stationär. Das ist klar. Aber bei stationär und in Pflegeheimen zahlt der Kanton rund die Hälfte, bei ambulanten Leistungen jedoch zahlt nur der Prämienzahler. Das ergibt falsche Anreize. Also hat das Parlament einen Kostenschlüssel vorgelegt, wonach der Kanton überall 26.9 Prozent zuschiesst und die Krankenkassen 73.1. Und das soll angeblich die Prämienzahler entlasten.

Tut es aber nicht

Dass die Kantone neu rund einen Viertel an die ambulanten Leistungen zahlen, macht jedoch kaum das wett, was die Prämienzahler künftig zusätzlich für stationäre Spitalaufenthalte und Pflegeheime aufwenden müssen. Gerade angesichts der Tatsache, dass die geburtenstarken Jahrgänge bald in die Lage kommen, pflegebedürftig zu werden. Statt also die Krankenkassenprämien zu entlasten, wird diese Vorlage das Gegenteil bewirken.

Und das Kleingedruckte lesen

Noch selten war eine Abstimmungsvorlage so komplex und intransparent. Liest man genauer nach, stellt man fest, dass künftig rund 13 Milliarden Steuergelder von den Krankenkassen verwaltet werden sollen, Mittel bei denen die Stimmbürger künftig nicht mehr mitbestimmen sollen. Und dass private, profitorientierte Spitäler und Seniorenresidenzen sich an diesem Topf bedienen wollen. Da haben bürgerliche Lobbyisten im Parlament ganze Arbeit für ihre Auftraggeber geleistet. Es ist geradezu schockierend, wie unredlich diese Abstimmungsvorlage daherkommt und uns Entlastungen verspricht, während im Kleingedruckten Fallen versteckt sind, die uns teuer zu stehen kommen würden. Aus diesem Grund empfiehlt die SP die EFAS Vorlage abzulehnen.

Anzeiger von Wallisellen↗ vom 7.11.2024

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