Eidgenössische Abstimmungen vom 24. November 24
Nein zu den Mietvorlagen!

Gleich über zwei Änderungen des Obligationenrechts stimmen wir am 24. November ab. Beide betreffen das Mietrecht und beide erscheinen als unbedeutende Detailänderungen – leider täuscht der Schein.

Beide Vorlagen erlauben den Vermieter:innen in zusätzlichen Fällen zu kündigen, d.h. die  Mieter:innen aus ihren Wohnungen rauszuwerfen. Die Betroffenen verlieren also ihr Zuhause und bei den heutigen Mietpreisen und der aktuellen Wohnungsnot müssen sie in vielen Fällen aus der angestammten Nachbarschaft oder ihrer Gemeinde wegziehen.

Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist auch in Wallisellen ein Glücksfall. (Quelle: Diener Architekten, Zürich).

Künden um Mieten zu erhöhen

Die Erfahrung zeigt, bei Mieterwechsel steigen die Mieten oft happig. Die beiden Vorlagen werden also die Mietzinsspirale weiterdrehen, kein Wunder, dass die Immobilien-Lobby Millionen in die Ja-Kampagne investiert. Dabei sind die Mieten in den letzten Jahren eh schon explodiert, obwohl sie wegen tiefer Zinsen und Inflation hätten sinken sollen. Möglich wurde das vor allem, weil bei Wohnungswechseln die Mieten gesetzeswidrig erhöht wurden.

Nur fadenscheinige Ja-Argumente

Die Ja-Argumente im Abstimmungsbüchlein überzeugen nicht. Gegen Missbräuche der Untermiete sind heute schon Rechtsmittel vorhanden. Wenig plausibel ist, dass die Änderungen gegen Umnutzungen von Wohnraum mittels Online-Plattformen wie Airbnb wirksam sein sollen. Dagegen beinhalten sie bürokratische Schikanen gegen die Mieter:innen, sogar kleine Formfehler geben im neuen Gesetz den Vermieter:innen das Recht zu einer Kündigung mit einer Frist von nur 30 Tagen.

Etwas verständlicher ist die Änderung zur Kündigung bei Eigenbedarf. Natürlich ist es für eine Hausbesitzer:in ärgerlich, eine Wohnung nicht sofort für Eigenbedarf nutzen zu können. Aber bereits heute sind Kündigungen wegen Eigenbedarf möglich und häufig. Dabei stehen sich die Interessen von zwei Parteien gegenüber. Fair ist es, wenn die Gerichte eine Interessenabwägung vornehmen - aber nicht, wenn das Gesetz einseitig für eine Seite Partei ergreift, wie diese Gesetzesvorlage. Die Erfahrung zeigt, dass Eigenbedarf oft nur als Vorwand angemeldet wird, um Mieter:innen loszuwerden und danach die Wohnung teurer zu vermieten.

Ursprünglich lehnte auch der Bundesrat beide Änderungen ab, sie seien unverhältnismässig und Statistiken zeigten, dass keine zusätzliche gesetzliche Verschärfung nötig sei. Später ist er dann auf Druck der Immobilien-Lobby im Parlament eingeknickt.

Einseitig

Klar ist, beide Vorlagen sind einseitig für die Renditen der Immobilienlobby nützlich. Die Mehrheit der Schweizer:innen wohnt aber in Miete. Wohnungsknappheit bei horrenden Mieten ist eines der ganz grossen Probleme in unserem Land - viele Walliseller:innen können davon ein Liedchen singen. Dieses Problem darf nicht weiter verschlimmert werden, darum sagen wir am 24. November zweimal Nein zu den Änderungen des Obligationenrechts.



Anzeiger von Wallisellen↗ vom 31.10.2024

Links

Argumentarium ↗
Rudolf Strahm. Die Mietrechtsabstimmungen sind matchentscheidend ... ↗
Daniel Binswanger, Wer will die Mietkrise? ↗