Kantonale Abstimmung vom 22.9.24: Ja zum Bildungsgesetz

Heute können bereits Personen mit Niederlassungsbewilligung (auch anerkannte Flüchtlinge) zu denselben Bedingungen wie Schweizerinnen und Schweizer Stipendien beantragen. Neu soll dies auch für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer gelten, wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium antreten.

Bund, Kantone und Gemeinden geben vor, dass sich vorläufig Aufgenommene rasch integrieren. Die bisher geltende Wartefrist von 5 Jahren ist kontraproduktiv. 90 % der vorläufig Aufgenommenen bleiben in der Schweiz, weil der Bund oft zum Schluss kommt, dass eine Rückführung unzumutbar ist (z.B. Afghanistan). Sie stehen permanent unter Druck ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen.

Viele entscheiden sich deshalb gegen eine Ausbildung und für einen Job im Tieflohnsektor. Dies ist nicht nachhaltig. Stipendien hingegen räumen vorläufig aufgenommenen Menschen zwischen 16 und 25 Jahren schikanöse Hindernisse für eine Berufslehre aus dem Weg.

Ein JA ist eine Win-Win Situation, sowohl volkswirtschaftlich als auch für die Gemeindefinanzen. Es werden mehr dringend benötigte Fachkräfte ausgebildet und vorläufig aufgenommene Menschen können ein Leben in finanzieller Unabhängigkeit führen, was Sozialkosten senkt und den Gemeindehaushalt entlastet.

Anzeiger von Wallisellen↗ vom 5.9.2024

Links

künstliche Wartezeit abschaffen - Win-Win für Volkswirtschaft,und Gemeindefinanzen ↗