Am 13. Juni stimmen wir an der Gemeindeversammlung
über ein für Wallisellen sehr wichtiges Geschäft ab. Es geht um die Einführung des sogenannten Mehrwertausgleichs bei Auf- und Umzonungen. Gemäss kantonalen Vorgaben muss der Mehrwert der eine Grundeigentümerschaft durch eine solche Planung geschenkt erhält, mindestens teilweise ausgeglichen werden. Es gibt einen Spielraum für die Gemeinden bei der Höhe und der Freifläche.
Die SP hat sich intensiv mit der Thematik befasst und erachtet die Vorlage des Stadtrates als zweckmässig. Die Ausgleichshöhe von 40 Prozent des Mehrwertes in Kombination mit einer Freifläche von 2‘000m2 und einem Freibetrag von Fr. 100‘000.00 pro Grundstück ist angebracht und sorgt dafür, dass Einfamilienhaus-Parzellen auch wenn sie einmal eine Umzonung erfahren sollten, kaum betroffen sind und eine moderate Verdichtung dort somit möglich bleibt. Aktuell plant die Stadt nur im Südosten (Gestaltungspan süd-ost) und in 2 weiteren kleinen Gebieten Aufzonungen.
und die Mieter:innen?
Als Partei der Mieter haben wir uns natürlich auch mit möglichen Auswirkungen auf die zukünftigen Mieten befasst. Zahlreiche Studien belegen, dass die heutigen Mieten kaum von den Kosten für das Grundstück und für den Bau beeinflusst werden. Heute herrscht (leider) ein rein marktgetriebener Wohnungsmarkt vor, was aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage in den Städten und deren Agglomerationen auch zukünftig so bleiben wird. Der Mehrwertausgleich wird also einen sehr geringen Einfluss auf die Mieten in Wallisellen haben. Hoffnung macht hier eine andere geplante Änderung in der übernächste BZO-Revision (2024): Dort sollen im Süden von Wallisellen erstmals Zonen für bezahlbaren Wohnraum ausgeschieden werden.
notwendig für die Folgekosten der Stadt
Andere Gemeinden, die wie Wallisellen bereits stark überbaut sind und mit entsprechend grossen Herausforderungen beim Ausbau der Infrastrukturen konfrontiert sind, haben sich übrigens ebenfalls für den 40%-Satz entschieden. Dies zeigt eine entsprechende Auswertung der Daten des Statistischen Amtes deutlich. Der entsprechend geäufnete Fonds wird in solchen Gemeinden dringend benötigt für Investitionen in die kommunale Infrastruktur zum Beispiel zur Eindämmung der sommerlichen Überhitzung von Zentren.
Und wer Mitleid hat mit den Immobilienkonzernen: Wie Stadtrat Niederhauser an der Orientierungs-konferenz letzte Woche mitteilte, warten die Investoren im Süd-Osten darauf, die 40% bezahlen zu dürfen, um dann gesichert mit der Arealentwicklung weitermachen zu können.
Wir ermuntern deshalb alle Mieterinnen und Mieter sowie alle, die an einer langfristig gut ausgebauten und funktionierenden Infrastruktur in Wallisellen interessiert sind, an der kommenden Gemeindeversammlung teilzunehmen und den Antrag des Stadtrates zu unterstützen.
Anzeiger von Wallisellen vom 25.5.2023
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