Abstimmungen vom 13. Juni: Nein zum Bundesgesetz zur Bekämpfung von Terrorismus 

Am 13. Juni stimmen wir über das schärfste Anti-Terrorgesetz des Westens ab. Das Gesetz lässt sich jedoch mit den rechtsstaatlichen Werten der Schweiz nicht vereinbaren. Denn das Terror-Gesetz …

… schafft die Unschuldsvermutung ab. Wer mutmasslich andere gefährdet, kann ohne Beweise auf blossen Verdacht hin bis zu neun Monate unter Hausarrest gestellt werden. Damit wären wir das erste und einzige westliche Land, das eine solch willkürliche Freiheitsberaubung kennt. Einzige Ausnahme: Die USA mit ihren Gefangenenlagern in Guantanamo.

verletzt die Menschrechte. Die Massnahmen im Gesetz werden nicht von einem Gericht, sondern von der Polizei auf den blossen Verdacht hin (keine Beweise nötig) angeordnet. Dies verstösst unter anderem gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

ermöglicht den Freiheitsentzug auch bei Kindern: Die Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren, sowie ab 15 Jahren bei Hausarrest ausgesprochen werden – ohne ordentliche gerichtliche Anordnung. Das ist ein Verstoss gegen die UN-Kinderrechtskonvention und hat der Schweiz bereits scharfe internationale Kritik eingebracht.

... ist ein Steilpass für autoritäre Regimes:  Die Schweiz schafft mit diesem Gesetz einen Präzedenzfall. Das Gesetz kann von autoritären Regimen als Steilpass aufgenommen werden, um ihrerseits repressiver zu agieren.

Fazit: Das Gesetz opfert unnötig unseren Rechtsstaat und den Schutz der Menschenrechte, ohne dass es der Schweiz mehr Sicherheit bringt. Im Gegenteil: Die Gesetzesvorlage sorgt mit der schwammigen Terror-Definition für Unsicherheit und Willkür. Schicken wir dieses unwürdige Gesetz zur Nachbesserung zurück an den Absender.

  Anzeiger von Wallisellen vom 29.4.2021