Am 25. November stimmen wir nicht nur über die unsägliche Anti-Menschenrechsinitiative der SVP ab. Ein neuer Artikel im Versicherungsgesetz soll es den Versicherungen (auch den Krankenkassen und der AHV) zukünftig erlauben, im Privatleben von uns Bürgern rumzuschnüffeln. Privatdetektive dürfen filmen, Drohnen zur Standortbestimmung benützen und Handys mit ‚geeigneten‘ Tools überwachen. Das darf nicht einmal die Polizei. Ob eine Überwachung auch im Schlafzimmer erlaubt ist, scheint zu wenig klar geregelt. Auch andere Punkte des Textes geben bereits im Abstimmungskampf Spielraum zu Interpretation.

Dieses neue Gesetz wirft zu viele offene Fragen auf. Gesetze die unsere Grundrechte betreffen, bedürfen jedoch höchster Präzision. Wir haben Sozialversicherungen eingeführt, um Schicksalsschläge abzufedern und allen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Auch ich bin der Meinung, dass diese Systeme nur funktionieren, wenn sich alle daran beteiligen und sich an die Spielregeln halten. Es ist also wichtig, Missbrauch aufzudecken. Doch wir dürfen dafür nicht unsere Grundrechte aufs Spiel setzen. Die Missbrauchsbekämpfung braucht klare, unmissverständliche und verhältnismässige Regeln. Dies ist mit dem neuen Gesetz leider nicht gegeben. Sagen deshalb auch Sie NEIN zu einer Bevölkerung unter Generalverdacht und zu diesem undeutlichen Gesetz.

erschien im Anzeiger von Wallisellen vom 8.11.2018