SP Wallisellen: Abstimmungsempfehlung

Diese Vorlage ist eine reine Frechheit, aus mehreren Gründen.

Wenn jemand ein Grundstück kauft und es später mit Gewinn wieder verkauft, wird der anfallende Gewinn separat besteuert. Ein solcher Gewinn gilt nicht als Einkommen, es ist ein Sondertatbestand so wie auch die Mehrwertsteuer oder der Importzoll. Der Steuersatz hängt davon ab, wie lange man das Grundstück besessen hat. Je länger, desto tiefer fällt die Gewinnsteuer prozentual aus. Damit trifft die Grundstückgewinnsteuer besonders jene, die mit Land spekulieren und die Preise hochtreiben.

Aber auch wer ein Haus lange bewohnt, muss einen Teil seines Verkaufsgewinns abliefern, weil Wertsteigerungen oft mit staatlichen Infrastruktur Investitionen zu tun haben, S-Bahn Anschluss, Aufzonung, Werkleitungen, Erschliessungsstrassen etc. Und diese Investitionen müssen ja irgendwie finanziert werden. Namhafte Ökonomen finden die Grundsteuern bereits heute zu knapp bemessen und wenn wir die verrückten Preisentwicklungen bei Liegenschaften sehen, scheint diese Kritik zuzutreffen.

Systemwidrig

Bei der Gewinnermittlung dürfen logischerweise jene wertvermehrenden Investitionen abgezogen werden, die der Hauseigentümer vorgenommen hat. Die Verrechnung mit anderen Kosten macht jedoch keinen Sinn, sondern würde ein neues Unrecht schaffen, weil sie nur Immobilienfirmen noch mehr privilegieren würde.

Ausverkauf der Schweiz

Im Moment erleben wir ohnehin eine ungesunde Preistreiberei auf dem Immobilienmarkt, teilweise angetrieben durch börsenkotierte Firmen in ausländischer Hand. Manche von diesen Firmen stehen im Verdacht, Oligarchengelder aus dem Osten und Nahen Osten zu waschen. Wohin solche Exzesse führen, kann man in London sehen, wo kleine zweistöckige Stadthäuser für 5 Mio. Pfund gekauft werden, um sie dann leer stehen zu lassen. Der Sinn eines Hauses ist es doch eigentlich, dass Menschen darin wohnen und nicht, dass man damit sein Kapital vermehrt.

erschien im Anzeiger von Wallisellen vom 24.5.2018