86 Kampfflugzeuge besitzt die Schweizer Luftwaffe heute, 54 „Tiger" und 32 F/A-18. Zu den Bürozeiten könnten sie unseren Luftraum beschützen. Könnten sie. Als aber am frühen Morgen des 17. Februar 2014 ein äthiopisches Verkehrsflugzeug in die Schweiz entführt wurde, war in Bundesrat Ueli Maurers „bester Armee", respektive deren Luftwaffe, gerade niemand im Büro. Zwei Kampfflugzeuge unserer italienischen Nachbarn eskortierten das entführte Flugzeug bis nach Genf. Für diese Humor-Truppe 3 Milliarden ausgeben wollen, um ausserhalb der Bürozeiten statt 54 „Tiger" 22 „Gripen" herumstehen zu lassen, ist für sich allein schon ein starkes Stück.

Dass der Gripen noch nicht fertig entwickelt – und in seiner bestellten Version heute noch ein reiner Papierflieger – macht unsere Rüstungsbeschaffung auch für uns, die wir mit grosser Mehrheit die Landesverteidigung befürworten, zu einer peinlichen Lachnummer. Während die Mehrheit der Kantone Sparprogramme auf dem Buckel des Mittelstands entwerfen,

sollen Milliarden für eine viel zu grosse und trotzdem nur sehr eingeschränkt verfügbare Luftwaffe ausgegeben werden. Für den Schutz des Himmels über der Schweiz würde selbst bei einer eigentlich selbstverständlichen 7x24h-Luftpolizei die F/A-18-Flotte vollauf genügen. Deshalb Nein zum Gripen!

Mindestlohn – für uns eine Frage der Menschenwürde

Über 300'000 fleissige ArbeitnehmerInnen in der Schweiz erhalten weniger als 4'000 Fr. für einen Monat Arbeit. Für viele, besonders in teuren Regionen wie Zürich, reicht dieser Lohn für ein menschenwürdiges Leben nicht aus. Die Gewerkschaften und Berufsverbände versuchen seit Jahrzehnten vergeblich, in Gesamtarbeitsverträgen und Vereinbarungen auf Betriebsebene, solche Tiefstlöhne zu eliminieren. Die Unternehmerverbände, welche heute die Sozialpartnerschaft so rühmen, um einen gesetzlichen Mindestlohn zu bekämpfen, verhinderten solche Vertragslöhne immer und immer wieder.

Wir wollen keine Working Poor in unserem reichen Land, und wir wollen nicht, dass ArbeitnehmerInnen Sozialhilfe aus Steuergeldern benötigen, um das Existenzminimum zu erreichen. Wer 100% arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können. Diese einfache Forderung sollte in einem der reichsten Länder der Welt eigentlich nicht erhoben werden müssen, sondern selbstverständlich sein.

Der gesetzliche Mindestlohn ist gleichzeitig ein wirksames Mittel gegen Lohndumping durch die Anstellung von Wander-ArbeiterInnen aus der EU. Auch in Tieflohnbranchen wie Landwirtschaft, Gastronomie, Reinigung oder Betreuung im Alter soll ein Mindest-Lohnniveau gelten, das für alle Beschäftigte ein menschenwürdiges Leben garantiert. Deshalb: JA zum Mindestlohn von 4'000 Fr.!

Dieser Artikel erschien im Anzeiger von Wallisellen vom 1.5.2014