Eine Arbeitsgruppe der SP Wallisellen hat sich die vorliegende Revision der Bau- und Zonenordnung, kurz BZO im Detail angeschaut und anlässlich der letzten Mitgliederversammlung eingehend diskutiert. Als Resultat wurden der Gemeinde im Rahmen der öffentlichen Auflage einige Aenderungs- und Ergänzungsvorschläge eingereicht. Im Folgenden stellen wir die Kernpunkte unserer Einwendungen vor.

Auf den Oeffentlichen Gestaltungsplan 'Zentrum Wallisellen' gehen wir gerne in der nächsten Ausgabe ein.

Stossrichtung wird begrüsst

Die SP begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der Revision, die sich wiefolgt charakterisieren lässt:

  1. Gezielte Vedichtung im Zentrum und in Zentrumsnähe nach klaren Vorgaben aus dem öffentlichen Gestaltungsplan. Damit lässt sich Wildwuchs, wie in den vergangene Jahren leider vorgekommen, reduzieren.
  2. Praktisch keine neue Einzonungen. Das zukünftige Wachstum soll durch Umzonungen in den vorhandenen Bauzonen stattfinden. Die vom Gemeinderat erwähnten Obergrenzen von 15'000 Einwohnern und etwa gleichvielen Arbeitsplätzen in den kommenden 20 Jahren scheint unrealistisch, da beide Zahlen bereits mit den heute bewilligten Bauprojekten deutlich überschritten werden.
  3. Erhalt von Gewerbezonen und Wohnzonen in zentrumsferneren Quartieren. Besonders der Schutz von traditionellen Wohnquartieren scheint uns wichtig.

Kritik gegenüber neuer Arealüberbauung mit Ausnützungsbonus

Trotzdem hat die SP-Arbeitsgruppe einiges an Optimierungspotential entdeckt. Der Wiedereinführung einer Arealüberbauung in den traditionellen Wohngebieten stehen wir kritisch gegenüber. Dadurch können die Strukturen der langsam gewachsenen Quartiere und Strassenzüge nachhaltig geschädigt werden. Einer Wiedereinführung können wir nur zustimmen, wenn deutlich schärfere Bedingungen an die erhöhten Ausnützungs-'Boni' geknüpft werden. Nebst einem nachhaltigen Energiekonzept sind vom Bauherrn auch quartierübliche Durchgrünungs- und Erholungskonzepte mit genügend Kinderspielplätzen auszuweisen. Die Gebäudelängen gehören limitert und ein Verkehrs- und Parkierungskonzept muss auch die Zubringer beinhalten.

Gestaltungspläne grundsätzlich vor die Gemeindeversammung

Da die Bedingungen zum Bauen mit Gestaltungsplan stark liberalisiert werden ist es unerlässlich, dass wie bisher üblich, jeder private Gestaltungsplan der Gemeindeversammlung vorgelegt wird. Der Passus, der davon befreien soll, ist entsprechend zu streichen.

Gefährliche Umzonung Schwanen

Des weiteren schlagen wir vor, die bestehende Gewerbe- und Wohnzone im Gebiet Schwanen und Geeren zu belassen. Einerseits würde durch die vom Gemeinderat vorgeschlagene Industrie- und Gewerbezone(IG6) mit Verkaufsflächen > 2000m2 den im Bau befindlichen Einkaufsboulevard zwischen Bahnhof Wallisellen und Glatt im Richtiareal konkurrenzieren, andererseits würde unnötig bezahlbarer Wohnraum gefährdet. Zudem würde das Verkehrschaos auf der Hofkreuzung durch weitere Einkaufszentren sicher noch grösser. Das Zentrum Glatt hat übrigens noch genügend Entwicklungsmöglichkeiten im Brachland um die Shell-Tankstelle.

Aufwertung von Grün- und Erholungszonen

Wir vermissen in der aktuellen Revision Massnahmen zum Ausbau und zur Aufwertung der vorhandenen Grün- und Erholungszonen. Die Vernetzung von Grünzonen, wie in kantonalen Konzepten (LEK, 'fil vert') vorgesehen, wurde nicht aufgenommen. Das seit Lägerem geplante Freiraum- und Erholungskonzept hätte als Grundlage für die Revison vorliegen müssen. Die SP wird deshalb auch in Zukunft bei diesen Themen intensiv mitreden.

Dieser Artikel erschien im Anzeiger von Wallisellen vom 19.4.2012