Der Kanton Zürich hat bisher kein Bürgerrechtsgesetz. Die Gemeinden besitzen eine hohe Autonomie beim Einbürgern. Wer die Anforderungen des Bundes, v.a. die 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, ein geregeltes Einkommen und eine strafrechtlich reine Weste, erfüllt, durchläuft je nach Gemeinden verschiedenartige Verfahren. Bei den Wohnsitzfristen herrscht sogar völlige Willkür, sie betragen von 2 bis 15 (!) Jahre. Deshalb wäre die SP eigentlich gerne für das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz gewesen, das der Regierungsrat vorschlug. Selbst die strengeren, dafür einheitlichen Sprachtests, könnten wir unterstützen. Was aber die bürgerlichen Parteien an neuen, schikanösen und unfairen Hürden ins Gesetz geschrieben haben, macht ein Nein notwendig:
-
Wer alle Bedingungen erfüllt, aber während des Verfahrens über die Gemeindegrenze umzieht, beginnt das Verfahren von vorn.
-
Wer während des Verfahrens Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezieht, zum Beispiel wegen Kurzarbeit in seinem Betrieb, wird ausgeschlossen. Der Auschluss gilt aber nicht für andere (Sozial-) Versicherungen wie IV, Taggeld- oder Unfallversicherung.
-
Wer alle Anforderungen erfüllt, aber noch keinen Ausländerausweis C besitzt („Niederlassung“), wird ausgeschlossen. Dies betrifft vor allem Tausende von Jugendlichen, die als Kinder von Asylbewerbern in die Schweiz gekommen sind.
-
Wer mehr als fünf Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht hat, gilt nicht mehr automatisch als integriert (sofern die Gemeinde keine abweichenden Gründe vermutet), sondern muss die Tests durchlaufen.
All diese Verschärfungen richten sich gegen Leute, die ihre Integration beweisen können, sich wirtschaftlich erhalten können, unsere Sprache beherrschen und sich nichts haben zuschulden kommen lassen.
Wallisellen war die erste Gemeinde im Kanton, die die Einbürgerungen nicht mehr an der Bürgergemeindeversammlung, sondern im Gemeinderat vornahm. Das heutige Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt. Es braucht diese Verschärfungen nicht. Deshalb lehnt die SP die Vorlage ab.
Bundesrechtswidrige SVP-Vorlage
Noch weiter will die SVP mit ihrem Gegenvorschlag gehen. Sie lehnt das vom Bund 2003 durch ein Bundesgerichtsurteil und 2005 durch eine Gesetzesänderung eingeführte Einbürgerungsrecht ab und will ein „Recht auf Willkür“ einführen. Selbst wenn jemand alle Anforderungen schriftlich und mündlich erfüllt hat, soll die Gemeinde ihn ablehnen können, ohne Rechtsmittel. Darüber haben wir 2008 abgestimmt (SVP-Initiative „für demokratische Einbürgerungen“) und es mit Zweidrittel-Mehrheit abgelehnt. Nun taucht diese „politische“ Einbürgerung wieder auf, sie ist rechtlich unhaltbar.
Die SVP will auch ins Gesetz schreiben, dass Verbrecher nicht eingebürgert werden dürfen. Das ist ein reiner Lockvogel, denn wer zum Beispiel mit 30 zehn Jahre Gefängnis erhält, kann schon heute frühestens mit ca. 60 ein Gesuch stellen. Solche ausländische Schwerverbrecher werden aber schon heute nach Verbüssen der Strafe ausgewiesen.
Viel härter und ungerechter träfe der SVP-Vorschlag hingegen Leute, die als Jugendliche einen Diebstahl begangen hatten. Sie dürften lebenslang nicht eingebürgert werden. Solche lebenslange Stigmatisierung entspräche eher der Scharia als unserer christlich geprägten Kultur, die auch einmal verzeihen kann.
Die SP hält eine weitere Erschwerung der Einbürgerungen für falsch, findet das heutige Verfahren für durchaus korrekt und empfiehlt deshalb 2xNein.
Dieser Artikel erschien im Anzeiger von Wallisellen vom 16.2.2012