Die SP Wallisellen hat eine Inititative zur Förderung von kostengünstigem Wohnraum in Wallisellen eingereicht. Dies nach einer fundierten Arikelserie im Anzeiger von Wallisellen und einer breiten Diskussionen in verschiedenen Versammlungen,

Initiative für preisgünstigem Wohnraum

 

Initiative gem. §50 Gemeindegesetz

Namens der SP Wallisellen und gestützt auf §50 des Gemeindegesetzes und Art. 7 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wallisellen reichen die Unterzeichnenden folgende allgemein-anregende Initiative ein:

  1. Die Förderung von preisgünstigem Wohnraum für Familien soll als Gemeindeaufgabe im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Ziff. 2 der Gemeindeordnung bezeichnet werden.
  2. Der Gemeinderat wird beauftragt, der Gemeindeversammlung innert einem Jahr seit der Erheblicherklärung dieser Initiative eine Vorlage (Kreditantrag, eventuell Reglement) für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum für Familien in gemeindeeigenen Liegenschaften, bzw. auf gemeindeeigenen Grundstücken, vorzulegen.
  3. Der Gemeinderat wird beauftragt, bei künftigen öffentlichen Gestaltungsplänen Mindestanteile von Wohnraum für Familien im gemeinnützigen und kostengünstigen Wohnungsbau vorzusehen. Bei privaten Gestaltungsplänen ist dieses Anliegen frühzeitig in die Verhandlungen mit den Grundeigentümern einzubringen.

Begründung:

Durch die stark verbesserte Verkehrsanbindung ist Wallisellen noch mehr zu einem bevorzugten Firmenstandort geworden. Es besteht die Gefahr, dass ein beträchtlicher Teil von heutigem erschwinglichem Wohnraum von Familien durch finanzkräftige Einzelpersonen und kinderlose Paare belegt wird, welche durchschnittlich verdienende Familien vom lokalen Wohnungsmarkt verdrängen.

Die persönliche Freiheit des einzelnen Liegenschaftenbesitzers setzt aber dem Handeln der Gemeinde enge Grenzen. Umso wichtiger ist es, dass die Gemeinde ihre eigenen Liegenschaften dazu nutzt, preisgünstigen Wohnraum für Familien bereit zu stellen. Dabei ist auch die Abgabe von Land im Baurecht eine gute Variante. Ebenso sollen Grundeigentümer, welche von den Gestaltungsfreiheiten eines Gestaltungsplans profitieren können, mittels Auflagen und in Verhandlungen motiviert werden, vermehrt solchen Wohnraum einzuplanen.

Das im Moment noch viel zu wenig belebte Zentrum Wallisellens würde von einer vermehrten Ansiedlung von Familien in Zentrumsnähe stark profitieren.

 

Rückzugsklausel:

  • Die Mehrheit der Unterzeichnenden ist berechtigt, diese Initiative vorbehaltlos zurückzuziehen.

 

Wallisellen, den 8. September 2011

Im Namen der SP Wallisellen:

  • Margrit Geertsen, Bergliweg 17 (Erstunterzeichnerin)
  • René Hager, Im Langacker 1
  • Walter Keller, Steinackerweg 33
  • Ruedi Lais, Säntisstrasse 57
  • Eveline Meier, Steinackerweg 33
  • René Nussbaumer, Speerstrasse 4