Vor einer Woche konnte man die etwas komplizierten Zahlenvergleiche des AvW lesen. Solche Überlegungen, wodurch sich Ansprüche legitimieren lassen, hat in der Vergangenheit natürlich auch die IPK angestellt.

Seit 8 Jahren verwendet die Konferenz aller Ortsparteien Wallisellens (IPK) bei ihren Treffen vor den Wahlen ein sehr übersichtliches Modell, das auf diese Wahlen insofern angepasst werden musste, weil 3 Sitze abgeschafft wurden (2 Schulpflegesitze sowie das Gemeindeammannamt, das neu vom Gemeinderat und nicht mehr vom Volk gewählt wird).
Alle vom Volk zu wählenden Behörden werden mit einem Punktesystem gewichtet, das gewährleistet, dass alle Sitze zusammen 100 ergeben. Das bedeutet diesmal: Gemeindepräsidium 8, Gemeinderatssitz 6, Schulpräsidium 6, Schulpflegesitz 4, Sozialbehördesitz 2, RPK Präsidium 3, RPK Sitz 2 und Friedensrichter 3.

Sitzgewichtung

   Sitze Prozent 

Gemeinderat
Präsidium
Sitze 

 1x8
 6x6
 44%
Schulpflege
Präsidium
Sitze

 1x6
 6x4

 30%
Sozialbehörde
Sitze
 6x2  12%
RPK
Präsidium
Sitze
 1x3
 4x2
 11%
 Friedensrichter  1x3  3%
 Total  26  100%

 

Der Vorteil der Vergleichbarkeit

Als Verhandlungsgrundlage eignet sich dieses System deshalb, weil diesen 100% die anderen 100% gegenübergestellt werden können, jene der Parlamentswahlen. Massgebend waren hier stets die Zahlen der letzten Kantonsratswahlen, also von 2007, wobei jeweils festzulegen war, wem die Stimmen der nicht in die Verteilung einbezogenen, z.B. der Grünliberalen zugerechnet werden sollen. Ich habe diese 5.4% nun sinnvollerweise zwischen Forum und CVP hälftig aufgeteilt, da es Argumente für beide Zuteilungen gibt. Die dadurch erzielten Werte müssen dann noch von 97 auf 100 hochgerechnet werden, d.h. die Ansprüche der Splitterparteien werden ebenfalls aufgeteilt, so dass wirklich 100 mit 100 verglichen werden können.

SVP 


34.1
 

 SP/Forum  32.1
 FDP  23.7
 CVP  10.2
   100.1


Es darf ein bisschen mehr sein

Wenn nun alle sich haargenau an ihre Ansprüche halten würden, gäbe es keine umstrittenen Sitze und somit keine Wahlen. Die Demokratie setzt also voraus, dass jeder etwas mehr beansprucht als ihm zusteht. Es wäre auch nicht machbar, dass die Ansprüche in jeder einzelnen Behörde realisiert werden können. Denn nicht jede Partei hat unbedingt die geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten genau in der Behörde, wo sie die Ansprüche hat. Damit die Parteien die Qualifikation ihrer Kandidaturen berücksichtigen können, brauchen sie einen Spielraum. Aus diesem Grund ist nur die Gesamtrechnung über alle Behörden hinweg sinnvoll und auch nur diese wird von der IPK seit 8 Jahren angewandt.

 

Gewichtung
gem. KRW 07 

beanspruchte Sitze
GR+SCH+SB+RPK 

 beansprucht
Total
 Vergleich
Gewichtung/Anspruch
 SVP  34.1 14+4+4+4    26  +8.1
 SP / Forum  32.1  12+14+6+4  36  -3.9
 FDP  23.7  20+10+4+5+3  42  -18.3
 CVP  10.2 6+4+2   12  -1.8
 Parteilose   6+4+2   12  

Leider wurde diesmal zu keiner IPK Sitzung eingeladen, um über Ansprüche zu sprechen. Ich finde das schade, denn auch wenn sich abzeichnet, dass es keine Einigung gegeben hätte, so gehören solche Gepflogenheiten zum guten Ton zwischen Demokraten. Ausserdem sind solche Sitzungen jeweils die einzige Gelegenheit, um hinter verschlossenen Türen vertraulich Probleme anzusprechen, die es mit Bisherigen gibt, die nicht unbedingt zu den Leistungsträgern in ihrer Behörde zählen.

Aber zurück zu den Zahlen. Wie sich aus der Tabelle oben entnehmen lässt, bringt diese Gegenüberstellung ein klares Resultat. Die SVP verlangt zuwenig Sitze, die FDP massiv zu viel. CVP und SP/Forum machen es genau so, wie es sein soll, sie verlangen „es bizzeli meh.“ Ob die Wählerschaft goutiert, wenn die FDP alle drei Präsidien für sich beansprucht (Gemeindepräsidium, Schulpräsidium und RPK Präsidium), diese Frage hat der AvW vor einer Woche nicht gestellt. Dabei ist das die Frage, über die alle reden.

Heine J. Dietiker

 

Nachspiel

Der Anzeiger von Wallisellen kürzte diesen Artikel, worauf Heine folgendermassen reagierte:

Sehr geehrte Redaktion

Aufgrund der von Ihnen vorgenommenen sinnentstellenden Kürzungen meines Beitrages „Zahlen zu den Wahlen“ muss ich befürchten, dass es Reaktionen gibt, namentlich was die Tabelle der Ansprüche betrifft. So wie Sie es publiziert haben, ist nicht mehr nachvollziehbar, wie die Werte berechnet wurden. Darum muss ich Sie bitten, den folgenden Leserbrief in der nächsten Ausgabe abzudrucken:

Leserbrief:

Mein Beitrag „Zahlen zu den Wahlen“, der letzten Donnerstag erschien, wurde mit einigen Kürzungen publiziert, die mich geärgert haben. Bei der Berechnung der Ansprüche, wurden Fakten weggelassen, die für das Verständnis unerlässlich sind. Es würde mich nicht wundern, wenn das Reaktionen auslöst, denn ich würde den Artikel so auch nicht mehr nachvollziehen können. Den vollständigen Artikel können Sie auf der Homepage der SP Wallisellen nachlesen, www.spwallisellen.ch