Ja trotz Mängeln
Zur Abstimmung über das Polizeigesetz
Es ist immer noch besser ein suboptimales Gesetz zu haben, als die Polizeiarbeit im Kanton weiterhin ungeregelt zu lassen.
Hausdurchsuchung ohne Gerichtsbeschluss, das ist keineswegs neu. Schon bisher war es Praxis, solche Handlungen sofort vorzunehmen, wenn Gefahr im Verzug ist. Die neue Formulierung im Gesetz lautet hierzu: „wenn die Umstände ein sofortiges Handeln erforderlich machen“. Mehr Anlass zu Kontroversen bieten die Videoüberwachung, die Wegweisung und die Identitätsfeststellung. Die im Gesetz gewählten Formulierungen können bei ausdehnender Interpretation zu Problemen führen. So muss künftig jeder, der keinen Ausweis bei sich trägt, damit rechnen, zur Identitätsfeststellung auf den Posten abgeführt zu werden. Es ist zu hoffen und eigentlich auch anzunehmen, dass von dieser Massnahme zurückhaltend Gebrauch gemacht werden wird.
Videoüberwachung, ein zweiseitiges Schwert
Es ist nicht zu bezweifeln, dass Videoüberwachung an sensiblen Orten eine abschreckende und präventive Wirkung entfaltet. Es kann hier jedoch nur darum gehen, die Aufnahmen für den Fall zu machen, dass ein Delikt geschieht und diese auch erst danach anzuschauen, um das Delikt allenfalls aufklären zu können. Britische Verhältnisse mit flächendeckender Videoüberwachung und neugieriger Bespitzelung, auch im privaten Bereich, sind abzulehnen. Weil auch Private sich zunehmend dieser Technologie bedienen, bedarf der Bereich der Videoüberwachung einer umfassenden Regulierung auf Bundesebene, was ein kantonales Polizeigesetz logischerweise ohnehin nicht leisten könnte.
Eine Frage des Vertrauens
Im Grunde kann jedes Gesetz auf negative und unangemessene Weise vollzogen werden. So ist die Frage, ob man für oder gegen das Polizeigesetz ist, eine Frage der Grundhaltung. Misstraut man den Sicherheitsbehörden, so tendiert man auch zur Ablehnung des Gesetzes.
Die SP Wallisellen geht jedoch davon aus, dass die allermeisten Akteure gewillt sein werden, die polizeilichen Mittel verhältnismässig anzuwenden. Und dort, wo dies nicht der Fall sein wird, sind immer noch die Gerichte und die freie Presse in der Lage, einzugreifen. Und noch ein Argument spricht für die Annahme der Vorlage. Das staatliche Gewaltmonopol ist eine Errungenschaft der Aufklärung. Dieser gesellschaftliche Fortschritt ist weltweit durchaus bedroht. Die Autorität vieler Staaten wird durch private Gewalt vielerorts herausgefordert. Man kann beispielsweise der Ausbreitung der organisierten Kriminalität nicht wirksam begegnen, wenn die Verteidigungsrechte von Beschuldigten zum unüberwindlichen Hindernis jeder Ermittlungsarbeit hochgefahren werden.
Heine J. Dietiker