Kantonale Volksabstimmung vom 7. März 2021: Änderung Sozialhilfegesetz: Sozialdetektive
Die Sozialhilfe ist das letzte Mittel, um Armut, Hunger und Obdachlosigkeit zu bekämpfen. Wie ein reicher Staat aussieht, der bei ihr knausert, kann man an den Millionen Obdachlosen und sogar Hungernden in den USA ablesen.
Umso ärgerlicher ist es, wenn ein paar Wenige das Sozialamt austricksen und missbräuchlich öffentliches Geld beziehen. Sie untergraben unsere Solidarität, welche das letzte Netz Sozialhilfe trägt. Ausserdem zwingen sie die Gemeinden, sehr viele Ressourcen in Kontrollen statt in die Betreuung wirklich Notleidender zu stecken. Deshalb griffen einige Gemeinden, wie die Stadt Zürich, auf private Detektive zurück. Deren Aufgabe ist es meist, den Verdacht auf Schwarzarbeit oder Scheinwohnsitze abzuklären. Ein klares Gesetz, wie Sozialdetektive arbeiten dürfen und welche Techniken sie einsetzen, fehlt im Kanton Zürich. Gestützt auf einen Entscheid des Menschenrechts-Gerichtshofs in Strassburg musste den Gemeinden deshalb der Einsatz von Sozialdetektiven verboten werden.
Im Kantonsrat konnte ein typischer Kompromiss gefunden werden, den auch der Regierungsrat unterstützt. Die Rechte wollte den Sozialdetektiven mehr erlauben, als selbst die Polizei darf. Zum Beispiel sollten heimlich GPS-Tracker platziert werden dürfen oder unangemeldete Wohnungskontrollen stattfinden. Die äussere Linke auf der anderen Seite lehnt jeglichen Einsatz von Sozialdetektiven ab.
Die gefundene Lösung besteht darin, dass Sozialdetektive einzig mit Bildaufzeichnung, aber ohne GPS-Tracker und nur ausserhalb der Privaträume tätig sein sollen. Zudem soll die zuständige Aufsichtsbehörde der Sozialbehörden, der Bezirksrat, den Einsatz vorher genehmigen. Der Bezirksrat wird dabei überprüfen, ob die Sozialbehörde alle anderen ordentlichen Informationsquellen wie Steueramt, RAV, AHV oder Einwohnerkontrolle erfolglos ausgeschöpft hat.
Stimmen wir der Kompromissvorlage zu, so können die Gemeinden schon ab 2022 wieder mit Sozialdetektiven arbeiten. Scheitert sie hingegen, so geht das Hickhack zwischen den Anhängern des Überwachungsstaats gegen Armutsbetroffene und Idealisten, welche die Erfahrungen in den Sozialämtern und -behörden einfach ausblenden, noch jahrelang weitergehen. In dieser Zeit blieben Sozialdetektive im Kanton Zürich weiterhin verboten. Dass einige Gemeinden bei einer SVP-Kampagne mitmachten und das Referendum unterstützten, ist völlig unverständlich, würden sie doch zuallererst durch das weiter geltende Verbot in ihrer Arbeit behindert.
Die SP setzt auf die rasch umsetzbare, realistische, Kompromissvorlage und empfiehlt das Ja zum Einsatz von Sozialdetektiven in einigen krassen Fällen und mit Bewilligung der zuständigen unabhängigen Aufsichtsbehörde.
Anzeiger von Wallisellen vom 28.1.2021