Ich war selbst einmal Mitglied der Rechnungsprüfungskommission in Wallisellen und kenne darum den Auftrag dieser Behörde in- und auswendig. Die Überprüfung der juristischen Korrektheit sowie finanziellen Angemessenheit von Gemeindebeschlüssen. Hierbei ist es wichtig, nicht nur die Kosten an sich zu betrachten, sondern auch der mit ihnen verbundene Nutzen. Ist der Nutzen hoch, lohnen sich die Kosten auf lange Sicht für die Gemeinde.
Mit ihren diesjährigen Empfehlungen hat sich die RPK als regelrechte Ideologiebehörde geoutet, die alles angeblich aus Kostengründen ablehnt, was ihr aus ganz anderen Gründen nicht in den Kram passt. Investitionen in Umweltschutz und Verkehrssicherheit müssen aus Sicht der RPK unterbleiben, weil sie angeblich nicht dringend seien. Wie sehr die RPK dabei ihren Auftrag verfehlt, kann man am Beispiel des Hörnligrabenprojektes sehen, das sie ganz streichen wollen.
Das Entwässerungsnetz und die Kanalführung des Hörnligrabenbaches sind am Ende. Die SBB macht Druck, weil sie nicht will, dass bei einem grossen Regenereignis die Bahnlinie weggeschwemmt wird. Die überregionale Gesetzgebung schreibt zwingend die Bachöffnung sowie die Zurverfügungstellung von Überflutungsflächen vor. Eine Renovation der bestehenden Anlagen wäre, abgesehen davon, um einen zweistelligen Millionenbetrag teurer, als das vorliegende Projekt. Und würde Wallisellen nichts machen und das befürchtete Regenereignis die Bahnlinie beschädigen, besteht Grund zur Annahme, dass die Gemeinde ein vielfaches der 1.5 Mio. an Entschädigung leisten müsste. Gerade aus finanzieller Sicht sollte darum dieser Investition dringend zugestimmt werden.
Anzeiger von Wallisellen vom 19.11.2020