Die Schweizer Bevölkerung wird immer älter, wir müssen immer mehr für die Betreuung und Pflege zur Seite legen oder via staatliche Kassen bezahlen. Immer mehr Menschen sind im Alter oder bei einer Behinderung auf Ergänzgungsleistungen (EL) angewiesen, um das Existenzminimum zu erreichen oder die Heimkosten bezahlen zu können. Zwischen 2008 und 2013 stiegen diese EL-Kosten von 4.7 auf 6 Milliarden Franken pro Jahr.
Aber auch bei der AHV/IV und den Pensionskassen stehen wir vor unsicheren Zeiten. Die festverzinslichen Anlagen rentieren kaum noch, und wegen der höheren Lebenserwartung müssen junge Arbeitnehmer und Unternehmen indirekt die neuen Rentnerjahrgänge subventionieren.
Zwar steigt die Produktivität der Schweizer Wirtschaft laufend weiter – durch den Frankenkurs notgedrungen wohl noch schneller –, wovon die Sozialwerke profitieren, wenn auch die Arbeitnehmerschaft davon profitiert. Massnahmen zur Sicherung unserer Alters- und Pflegekosten sind aber notwendig. Der Bundesrat schlug im November 2014 zahlreiche Massnahmen vor, die zulasten der Arbeitnehmer gehen werden:
- Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1.5%
- Erhöhung der Sozialabzüge um 1%
- Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre
- Verzicht auf Teuerungsausgleich auf den AHV/IV-Renten
- Senkung der Renten in der 2. Säule durch Senkung des Umwandlungssatzes
Welche dieser Verschlechterungen wann eintreten sollen, hängt von der Entwicklung der AHV-Finanzen, also vom Gang der Wirtschaft und der Börsen ab. Es droht aber auf jeden Fall eine Belastung der grossen Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz.
Mit der Nachlasssteuer gemäss Erbschaftssteuer-Initiative steht eine taugliche Lösung für das Finanzproblem zur Verfügung. Wahrscheinlich wäre der grösste Teil der Abbaumassnahmen bei AHV/IV und BVG-Renten nicht nötig, wenn ein kleiner Anteil der jährlich über 50 Mrd. vererbten Vermögen besteuert würde. Die Alternative zur dieser Lösung heisst schlicht Sozialabbau für die Meisten von uns.
Dieser Artikel erschien im Anzeiger von Wallisellen vom 4.6.2015