An der Gemeindeversammlung vom 13. Juni werden die Stimmberechtigten die Höhe der Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen von Land in Wallisellen festsetzen. Auch wenn künftig vergleichsweise wenige Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer diese Abgabe effektiv leisten müssen – abgabepflichtig sind primär Grossinvestoren –, betrifft sie gleichwohl alle Einwohnerinnen und Einwohner.

Die Mehrwertabgabe wirkt sich nicht nur finanziell, sondern vor allem städtebaulich aus, bestimmt sie doch, wie Wallisellen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten aussehen wird. Aus diesem Grund organisierten das Forum pro Wallisellen, die SP, die Grünen und die GLP am vorletzten Mittwoch eine gemeinsame Informationsveranstaltung zur Mehrwertabgabe.

⇒Kantonsrätin Theres Agosti Monn
erläutert die Mehrwertabgabe

Zu Beginn des Anlasses erläuterte Theres Agosti Monn (SP), Mitglied der kantonsrätlichen Kommission für Planung und Bau, weshalb der Kanton Zürich alle Gemeinden zur Einführung einer Mehrwertabgabe verpflichtet. Mit der Mehrwertabgabe soll eine qualitätsvolle Verdichtung erreicht werden. Sie finanziert beispielsweise die Gestaltung von öffentlichen Grünanlagen, Massnahmen zur Verbesserung des Lokalklimas oder der Zugänglichkeit zum ÖV. Das kantonale Mehrwertrecht erlaubt den Gemeinden, einen Abgabesatz von bis zu 40 % festzusetzen. Die meisten Gemeinden haben sich für diesen Maximalsatz entschieden.

Stadtrat Jürg Niederhauser hielt in seinem Referat einleitend fest, dass Wallisellen seit fünfzig Jahren kein Land mehr eingezont habe. Es seien auch in Zukunft keine Neueinzonungen geplant. Vielmehr erfolge die ganze Entwicklung von Wallisellen innerhalb des bestehenden Baugebietes mittels sogenannten Auf- und Umzonungen. Weiter betonte Jürg Niederhauser, dass in Wallisellen die Beteiligung von Grundeigentümern an der Aufwertung eines aufgezonten Quartiers eine lange Tradition habe. So seien etwa der Signumplatz und das Wäldchen hinter dem Richti-Quartier nicht mit Steuergeldern, sondern mit privaten Mitteln finanziert worden. Bisher habe Wallisellen dazu mit der Grundeigentümerschaft städtebauliche Verträge abgeschlossen. Solche Abkommen seien indessen aus rechtlichen Gründen erst wieder nach Einführung einer Mehrwertabgabe möglich. Entsprechend erachtet es Niederhauser als wichtig, dass Wallisellen rasch eine Mehrwertabgabe festsetze.

In der abschliessenden Diskussion waren sich alle einig: Ein Abgabesatz von 40 % stellt sicher, dass Wallisellen über genügend finanzielle Mittel verfügt, um Quartiere attraktiv zu gestalten. Das wiederum kommt letztlich auch den einzelnen abgabepflichtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugute, führen solche Massnahmen doch zu einer Wertsteigerung ihrer Grundstücke. Angesichts der grossen Bedeutung dieser Vorlage ist zu hoffen, dass möglichst viele Stimmberechtigte die Gemeindeversammlung am 13. Juni besuchen.

Forum pro Wallisellen, SP, Grüne und GLP

 Anzeiger von Wallisellen vom 8.6.2023
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⇒Warum die 40% passen beim Mehrwertausgleich
⇒Weder eine Steuer noch auf Vorrat
⇒Mehrwertausgleich für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung