Mehrwertausgleich - Gemeindeversammlung vom 13. Juni

Polemik ist bei diesem wichtigen Thema für Wallisellen nicht angebracht. Deshalb hier einige Informationen, was der vom bürgerlichen Regierungsrat verabschiedete Mehrwertausgleich bei Um- und Aufzonung wirklich ist und warum es ihn in Wallisellen ganz besonders braucht.

Das schweizerische Raumplanungsgesetz verlangt von den Kantonen, dass erhebliche planungsbedingte Vorteile mindestens bei Einzonungen auszugleichen sind. Der bürgerlich dominierte Kantonsrat erarbeitete Ende 2019 das kantonale Mehrwertsausgleichsgesetz, welches den Gemeinden die Möglichkeit gibt, bei Um- und Aufzonungen auch eine kommunale Abgabe zu erheben. Die Regelung dazu muss bis zum 1. März 2025 in der kommunalen BZO verankert sein. Die meisten Gemeinden im Kanton haben dies bereits erledigt, Wallisellen ist jetzt daran, die Auflage erfolgte im letzten Herbst. An der Gemeindeversammlung vom 13. Juni wird darüber abgestimmt. Seit dem 23. April 22 liegt übrigens  auch ein Bundesgerichtsurteil vor, dass bestätigt, dass ein Verzicht auf den Ausgleich nicht rechtens ist.

Mehrwert, aber Kosten für die Stadt

Wird ein Grundstück im Rahmen einer BZO-Revision ein- um- oder aufgezont, steigt der Wert des Grundstückes in der Regel massiv an. Die Eigentümerschaft freut sich natürlich sehr über das grosse Geschenk, für die Gemeinde respektive die Stadt bedeutet dies jedoch massive zusätzliche Kosten für raumplanerische Massnahmen wie soziale und technische Infrastruktur, öffentliche Raumgestaltung oder Massnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas. Wallisellen hat in all diesen Punkten Nachholbedarf , so ist zu Beispiel das Gebiet südlich der Geleise bereits heute stärker von der Sommerhitze betroffen als andere Gebiete.

Andere Gemeinden, die ähnliche Problemstellungen kennen wie Wallisellen, haben deshalb die Mehrwertausgleich schnell umgesetzt und dabei den zur Anwendung kommenden Abgabesatz am oberen Ende des vom Kanton vorgegebenen Bereiches (40%) festgelegt. Die Freifläche (kein Ausgleich nötig) wurde hingegen häufig beim Minimum belassen (Parzelle kleiner 1'200.00m2 ohne Ausgleich). So können diese Gemeinden bereits jetzt ihren kommunalen Fonds mit Einnahmen aus Umzonungen äufnen. Der Ausgleich wird übrigens erst fällig, wenn der Mehrwert realisiert, d.h. ein Bauprojekt umgesetzt wird, dass die höhere Ausnutzung benötigt. Zudem gilt in jedem Fall ein Freibetrag von Fr. 100'000.00 zugunsten der Eigentümerschaft.

Chance

Der Mehrwertausgleich ist also eine Chance, nötige raumplanerische Massnahmen teilweise verursachergerecht zu finanzieren und damit Steuereinnahmen zu sparen. In bereits eng bebauten Wallisellen ist der Bedarf genau wie in Regensdorf, Männedorf, Schwerzenbach oder Wetzikon besonders hoch. Deshalb ist die von der Stadt vorgeschlagene Umsetzung des Ausgleiches sinnvoll und zu unterstützen.

 Anzeiger von Wallisellen vom 11.5.2023